| Steuerhinterziehung (auch Versuch) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | § 370 Abs. 1 und 2 AO |
| ... in besonders schweren Fällen | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren | § 370 Abs. 3 AO |
| Bannbruch (Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren entgegen eines Verbots) | wird wie Steuerhinterziehung bestraft, es sei denn, die Tat wird bereits durch andere Vorschriften mit einer Strafe oder Geldbuße bedroht | § 372 Abs. 2 AO |
| Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (auch Versuch) | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren | § 373 Abs. 1 Satz 1 AO |
| ... in minder schweren Fällen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | § 373 Abs. 1 Satz 2 AO |
| Steuerhehlerei (auch Versuch) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | § 374 Abs. 1 AO |
| ... gewerbsmäßig oder im Rahmen einer Bandenaktivität | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren | § 374 Abs. 2 AO |
| Wertzeichenfälschung (auch Versuch) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | § 148 Abs. 1 StGB |
| Vorbereitung der Wertzeichenfälschung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren | § 149 Abs. 1 StGB |