| Kraftfahrzeug oder Anhänger betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen | 20,00 € | |
| Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte | 90,00 € | 1 |
| ...als Halter des PKW den Betrieb angeordnet oder zugelassen | 135,00 € | 1 |
| Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen | 20,00 € | |
| Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben | 20,00 € | |
| Als Halter eines PKW oder Kraftrades Fahrzeug zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt und dabei die Frist des Vorführtermins nicht eingehalten | | |
| von 2 bis zu 4 Monaten | 25,00 € | |
| von 4 bis zu 8 Monaten | 60,00 € | 1 |
| über 8 Monate | 75,00 € | 1 |