Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit einem LKW begangen werden können, umfassen Verstöße gegen Verkehrsregeln oder -vorschriften, die nicht schwerwiegend genug sind, um als Straftat eingestuft zu werden, aber dennoch gegen das Gesetz verstoßen. Hier sind einige praxisrelevante Beispiele:
1. Überladung
Wenn ein LKW mehr Gewicht transportiert als gesetzlich erlaubt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
2. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
LKW haben oft Geschwindigkeitsbegrenzungen, die niedriger sind als die für PKW. Wenn ein LKW-Fahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
3. Nichteinhaltung von Ruhezeiten
LKW-Fahrer müssen vorgeschriebene Ruhezeiten einhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Ignorieren dieser Ruhezeiten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
4. Fehlende Ladungssicherung
LKW müssen ihre Ladung ordnungsgemäß sichern, um Unfälle zu vermeiden. Wenn die Ladungssicherung unzureichend ist und dies zu Gefahren führt, kann dies als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden.
5. Nichteinhaltung von Überholverboten
LKW sind oft von bestimmten Überholverboten betroffen, insbesondere auf Autobahnen oder in engen Straßenabschnitten. Das Ignorieren solcher Verbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
6. Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten
LKW-Fahrer müssen bestimmte Lenk- und Ruhezeiten einhalten, um Übermüdung am Steuer zu vermeiden. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Diese Liste an Ordnungswidrigkeiten ist nicht erschöpfend, aber sie veranschaulicht einige der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die LKW betreffen können.
7. Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten mit LKW und PKW
Die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die LKW und PKW betreffen, liegen hauptsächlich in den spezifischen Vorschriften und Anforderungen, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp gelten. Hier sind einige der wichtigsten Unterschiede:
a) Größe und Gewicht
LKW sind in der Regel größer und schwerer als PKW, daher gelten für sie spezifische und strengere Gewichts- und Achslastbeschränkungen sowie Dimensionen, die sie einhalten müssen, um die Straßeninfrastruktur nicht zu beschädigen.
b) Geschwindigkeitsbegrenzungen
LKW haben oft niedrigere Höchstgeschwindigkeiten als PKW, insbesondere auf Autobahnen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen basieren oft auf Sicherheitsüberlegungen und dem Einfluss des Gewichts und der Größe des Fahrzeugs.
c) Lenk- und Ruhezeiten
LKW-Fahrer unterliegen strikteren Vorschriften bezüglich ihrer Lenk- und Ruhezeiten im Vergleich zu PKW-Fahrern. Dies dient dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch Übermüdung zu verhindern.
d) Ladungssicherung
Während auch PKW-Fahrer dafür verantwortlich sind, ihre Ladung ordnungsgemäß zu sichern, sind die Anforderungen an die Ladungssicherung bei LKW aufgrund des größeren Potenzials für schwerwiegende Unfälle strenger.
e) Fahrverbote und Beschränkungen
LKW sind oft von bestimmten Straßenabschnitten oder Stadtgebieten ausgeschlossen, entweder zu bestimmten Zeiten oder dauerhaft. Solche Beschränkungen können aufgrund von Verkehrsfluss, Lärmschutz oder Umweltbelangen auftreten.
f) Umweltauflagen
LKW unterliegen häufig strengeren Umweltauflagen als PKW aufgrund ihrer höheren Emissionen und ihres größeren Kraftstoffverbrauchs. Dies kann spezielle Anforderungen an die Abgasreinigung oder den Kraftstoffverbrauch mit sich bringen.
Diese Unterschiede spiegeln die verschiedenen Anforderungen und Verantwortlichkeiten wider, die mit dem Betrieb von Fahrzeugen unterschiedlicher Größe und Verwendungszwecke verbunden sind, und dienen dem Zweck, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen.
8. Drohende Existenzgefährdung bei LKW-Fahrern durch Entzug der Fahrerlaubnis
Auch Betroffenen mit der Erlaubnis, LKW im Straßenverkehr führen zu dürfen, werden bei Erreichen von insgesamt 8 Punkten seitens der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Der entscheidende Unterschied ist hierbei, dass insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen die punkteeintragungsfähige Grenze schon bei 16 km/h, wohingegen bei Geschwindigkeitsverstößen mit einem PKW diese erst bei 21 km/h beginnt. Dies führt dazu, dass gerade die LKW-Fahrer sehr von einem Entzug der Fahrerlaubnis bedroht sind. Da der Besitz der Fahrerlaubnis der Ausübung der Tätigkeit als LKW-Fahrer immanent ist, führt nicht selten der Entzug der Fahrerlaubnis zum Verlust der Existenzgrundlage.
Aus diesem Grunde sollten gerade LKW-Fahrer jeden Verstoß, der von einer Punkteeintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg bedroht ist, durch einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt prüfen lassen