1. Handy am Steuer
Verstöße gegen das Handyverbot während der Autofahrt sind auf deutschen Straßen weit verbreitet. Beobachter des Verkehrs werden schnell feststellen, dass zahlreiche Autofahrer am Steuer telefonieren, SMS schreiben oder aus anderen Gründen das Handy nicht aus der Hand legen können.
Die Nutzung des Handys am Steuer ist jedoch gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) offiziell verboten und kann ein ordentliches Bußgeld nach sich ziehen. Doch wie hoch ist die Strafe für das Telefonieren am Steuer überhaupt? Und welche Konsequenzen drohen, wenn ich zusätzlich zum Handyverstoß auch noch geblitzt wurde, weil ich zu schnell gefahren bin?
Wir klären Sie auf:
2. Wie hoch fällt beim Handy am Steuer das Bußgeld aus?
Die Strafe für das Benutzen eines Handys am Steuer ist gesetzlich im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung darf ein darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient (z.B. ein Smartphone) oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Wer dagegen verstößt, kann sanktioniert werden. Welche Sanktionen drohen, können sie der folgenden Übersicht entnehmen:
| Elektronische Geräte rechtswidrig benutzt | Bußgeldregelsatz in Euro | Punkt(e) | Fahrverbot in Monaten | ||
| beim Führen eines Kraftfahrzeugs | 100 | 1 | |||
| mit Gefährdung | 150 | 2 | 1 | ||
| mit Sachbeschädigung | 200 | 2 | 1 | ||
| beim Radfahren | 55 |
3. Welche Geräte sind noch davon betroffen?
Das Verbot bezieht sich auf sämtliche elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu zählen Smartphones, herkömmliche Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods sowie Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (wie Virtual-Reality-Brillen oder Google-Glass-Brillen).
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Auflistung nicht erschöpfend ist und lediglich verdeutlichen soll, welche Arten von elektronischen Geräten dem Verbot unterliegen.
4. Was darf ich während der Fahrt sonst nicht?
SMS schreiben, filmen, fotografieren: Nicht nur Telefonieren am Steuer ist untersagt. Im Bußgeldkatalog wird deutlich, dass nicht nur das Telefonieren am Steuer mit einem Bußgeld belegt ist, sondern auch die Nutzung anderer Funktionen wie das Schreiben von SMS, das Aufnehmen von Fotos usw. Generell sollte das Handy während der Fahrt oder bei laufendem Motor nicht in den Händen des Fahrers sein. Erlaubte Handynutzung im Auto wird später im Text genauer erläutert.
Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) verdeutlicht, dass Autofahrer während der Fahrt das Handy nicht verwenden dürfen, wenn es dazu erforderlich ist, es in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für Radfahrer, wie bereits beschrieben.
Daher spielt es keine Rolle, welche der zahlreichen Funktionen des Handys (Telefonieren, SMS schreiben oder lesen, Internet surfen, Terminkalender überprüfen, Wetterbericht oder Verkehrslage checken usw.) genutzt werden sollen. Alles ist untersagt, wenn das Handy manuell bedient werden muss.
Sogar das bloße Ablehnen eines eingehenden Anrufs wird bereits als Verstoß gegen das Handyverbot betrachtet und kann zu einem Bußgeldbescheid führen, wenn der Fahrer auf frischer Tat erwischt wird. Eine Argumentation, dass das Ablehnen eines Anrufs das Gegenteil einer Handynutzung darstellt, wird vor Gericht wahrscheinlich nicht erfolgreich sein.
5. Was ist erlaubt?
Wer das Handy während der Fahrt nutzen möchte, darf dies nur unter einer bestimmten Bedingung tun:
Das Fahrzeug muss stehen und der Motor abgestellt sein! (Eine Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht!)
Unter diesen Umständen ist es gestattet, mit dem Handy am Ohr zu telefonieren, Nachrichten zu schreiben oder andere Funktionen zu nutzen. Dies gilt möglicherweise auch, wenn Sie während einer Rotphase an einer Ampel halten. Der Sonderfall wird im Folgenden näher erläutert. Außerdem dürfen Sie das Handy während eines Staus verwenden, wenn sich das Fahrzeug für längere Zeit nicht bewegt und der Motor nicht läuft.
Darüber hinaus kann es unter Umständen nicht als Verstoß angesehen werden, wenn Sie das Handy innerhalb des Fahrzeugs von einer Stelle an eine andere bewegen oder es beispielsweise dem Beifahrer geben (vgl. OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14). Auch wenn das Telefon beispielsweise in den Fußraum gefallen ist, kann der Fahrer es in der Regel ohne Strafe wieder aufnehmen (vgl. OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07). In diesem Fall sollten Sie jedoch unbedingt rechts ranfahren und kurz anhalten, um Ihr Handy sicher aufzuheben.
Wenn Sie während der Fahrt telefonieren möchten, müssen Sie eine Freisprechanlage oder ein einseitiges Headset verwenden.
6. Darf ich das Handy als Navi nutzen?
Viele Autofahrer nutzen mittlerweile ihr Handy auch für Navigationszwecke. Dies ist grundsätzlich erlaubt und verstößt nicht gegen die Verkehrsregeln der StVO, vorausgesetzt, das Handy wird während der Fahrt nicht in die Hand genommen. Die Nutzung der Navigation über das Handy ist nur gestattet, wenn das Gerät während der Fahrt nicht manuell bedient wird, einschließlich der Aktivierung oder Deaktivierung der Navigationsfunktion.
Um das Handy als Navigationsgerät zu nutzen, empfiehlt es sich, es in einer dafür vorgesehenen Halterung aufzubewahren. Befindet sich das Mobiltelefon in einer solchen Halterung, drohen dem Autofahrer keine Konsequenzen, und er kann sicher zum Zielort navigieren.
Es ist jedoch wichtig, dass der Fahrer während der Bedienung des Handys als Navigationsgerät stets seine Aufmerksamkeit auf den Verkehr richtet. Dies gilt ebenso, wenn ein herkömmliches Navigationsgerät bedient wird.
Alle weiteren Aktivitäten am Navigationsgerät, wie manuelle Zieleingaben usw., sind während der Fahrt untersagt und fallen unter das generelle Verbot der Handynutzung im Auto.
Daher sollten vor Fahrtantritt alle erforderlichen Einstellungen für die Navigation zum Zielort vorgenommen werden. Andernfalls muss der Fahrer anhalten, auf den Seitenstreifen fahren und den Motor abstellen, um das Gerät zu bedienen. Alternativ kann die Bedienung auch vom Beifahrer übernommen werden.
Moderne Smartphones bieten oft die Möglichkeit, das Gerät und die Navigationsfunktion per Sprachsteuerung zu bedienen. Auf diese Weise kann der Zielort bequem per Sprachbefehl mitgeteilt oder während der Fahrt geändert werden.
Wenn der Fahrer während der Fahrt das Handy als Navigationsgerät manuell bedient und es zu einem Unfall kommt, wird sein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft. Bereits ein Blick auf das Display kann als Ablenkung vom Verkehr gewertet werden und im Einzelfall zu rechtlichen Konsequenzen führen.