Gnadengesuch bei Fahrverbot: Letzte Chance zur Milderung der Strafe?

Ein Fahrverbot kann für viele Betroffene erhebliche Konsequenzen haben

Insbesondere wenn der Arbeitsplatz oder die Existenzgrundlage davon abhängt. Doch selbst nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid gibt es noch eine Möglichkeit, das Fahrverbot abzumildern oder ganz davon abzusehen: das Gnadengesuch.

I. Was ist ein Gnadengesuch?

Ein Gnadengesuch ist ein Antrag, der in Ausnahmefällen die nachträgliche Milderung oder den Erlass einer verhängten Sanktion ermöglichen kann. Dies betrifft insbesondere das Fahrverbot. Die Entscheidung über das Gnadengesuch obliegt den zuständigen Behörden.

Zuständige Gnadenbehörden sind dabei die jeweiligen Bezirksregierungen oder Ministerien der Länder.

II. Voraussetzungen für ein Gnadengesuch

Damit ein Gnadengesuch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, müssen besondere Umstände vorliegen. Entscheidend ist hierbei, dass diese Umstände nach dem Verhängen des Fahrverbots eingetreten sind. Zum Beispiel:

  • Sie oder ein sehr naher Angehöriger sind kurzfristig schwer erkrankt, kurz nachdem das Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen wurde.

III. Das Verfahren: So läuft ein Gnadengesuch ab

  1. Antragstellung: Das Gesuch kann schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde eingereicht werden. Eine mündliche Antragstellung muss dokumentiert und unterzeichnet werden.
  2. Prüfung durch die Behörde: Die Behörde leitet das Gesuch mit einer Stellungnahme an die zuständige Gnadenbehörde weiter.
  3. Entscheidung: Es wird geprüft, ob das Fahrverbot ausgesetzt, verkürzt oder aufgehoben werden kann.

IV. Wichtige Punkte zum Gnadenverfahren

  • Kein automatischer Aufschub: Das Gnadengesuch allein hemmt die Vollstreckung des Fahrverbots nicht. Die Kreisordnungsbehörde kann jedoch eine vorübergehende Aussetzung anordnen.
  • Eilsache bei Fahrverboten: Gnadengesuche, die ein Fahrverbot betreffen, werden vorrangig behandelt.
  • Vertraulichkeit: Das Gnadenverfahren unterliegt der Vertraulichkeit und ist nicht öffentlich einsehbar.

V. Möglichkeiten der Gnadenentscheidung

Die Behörde kann je nach Sachlage:

  • Das Fahrverbot um bis zu drei Monate aufschieben.
  • Ein Fahrverbot teilweise aufheben (z. B. nur für berufliche Fahrten).

VI. Fazit: Lohnt sich ein Gnadengesuch?

Ein Gnadengesuch kann in Ausnahmefällen eine sinnvolle Möglichkeit sein, ein Fahrverbot zu vermeiden oder abzumildern. Allerdings sind die Erfolgsaussichten stark von der individuellen Situation abhängig.

Wer glaubt, unter eine der genannten Ausnahmefälle zu fallen, sollte sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden und das Gesuch durch diesen gut begründen. Hierbei ist besondere Eile geboten, da ansonsten die Polizei ermächtigt ist, bei nicht fristgemäßer Abgabe des Führerscheins im Auftrag der zuständigen Behörde diesen zu beschlagnahmen!