Führerschein auf Probe

Führerschein auf Probe – Alles was Sie über die Probezeit wissen müssen

Nach Abschluss der Fahrprüfung erhalten Fahranfänger ihren vorläufigen Führerschein. Hier sind die wesentlichen Informationen zur Probezeit und den Konsequenzen bei Verkehrsverstößen:

  • Die Probezeit erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Probezeit auf insgesamt vier Jahre zu verlängern.
  • Die Probezeit gilt nicht für die Klassen AM, L und T.

Wen betrifft die Probezeit?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) wird der Führerschein „auf Probe“ ausgestellt.
Für die Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) entfällt die Probezeit.
Eine erneute Probezeit ist nicht erforderlich, wenn eine Person nach oder während der Probezeit eine weitere Fahrerlaubnisklasse erwirbt.

Dauer der Probezeit

Die Probezeit für die Fahrerlaubnis beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ausstellung des Führerscheindokuments. Wenn stattdessen eine befristete Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist, ausgestellt wird, startet die Probezeit ebenfalls. Dies gilt vor allem für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wenn wegen eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes innerhalb der Probezeit die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist, verlängert sich die Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre.

Welche Verstöße könnten Konsequenzen haben?
Je nach Schwere des Verstoßes werden im Fahreignungsregister Punkte vergeben, die zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen können. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • die Verurteilung zu einer Geldbuße ab 60 Euro
  • die Verhängung eines Fahrverbotes
  • der Entzug einer Fahrerlaubnis
  • die strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Nicht jeder Verstoß, der mit einer Geldbuße ab 60 Euro belegt ist, wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister kombiniert. Verstöße, die keine Punkte nach sich ziehen (z. B. Falschparken), haben keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis auf Probe und lösen daher keine zusätzlichen Maßnahmen aus.

Wichtig: Der Zeitpunkt
Damit sich ein Verkehrsverstoß auf die Probezeit auswirkt, muss die Tat innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Es ist nicht relevant, wann der Bußgeldbescheid später rechtskräftig wird. Selbst wenn die Führerscheinbehörde erst nach Ablauf der ursprünglichen zwei Jahre Probezeit reagiert, haben Verstöße, die während der Probezeit begangen wurden, Konsequenzen.

Was sind A- und B-Verstöße?
Die Verstöße werden in zwei Kategorien eingeteilt: Gruppe A umfasst schwerwiegende Zuwiderhandlungen, während Gruppe B weniger schwerwiegende Verstöße beinhaltet.
A-Verstöße: Schwerwiegende Verstöße
Diese Art von Verstößen ist so schwerwiegend, dass bereits beim ersten Mal die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Darüber hinaus werden sie mit einer Geldbuße ab 60 Euro und Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Die Probezeit wird um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert. Häufige Verstöße der Kategorie A sind beispielsweise:

  • Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h mit Pkw (ohne Anhänger) oder Motorrad.
  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Rechts überholen
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer
  • Rotlichtverstoß

Auch etliche Straftaten zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße
Ein Verstoß der Kategorie B ist weniger gravierend und führt erst beim zweiten Mal zur Anordnung eines Aufbauseminars. Daher werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß behandelt. Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Typische Delikte der Kategorie B sind zum Beispiel:
Abgefahrene Reifen
Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung

Welche Folgen gibt es bei Verkehrsverstößen?
Wenn ein Fahrer einen Verstoß der Gruppe A begeht oder zwei Verstöße der Gruppe B, führen rechtskräftige Entscheidungen der Behörde zu Maßnahmen. Es gibt ein dreistufiges Sanktionssystem:

1. Stufe: Nach einem schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden während der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich, und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.
2. Stufe: Nach dem Aufbauseminar und weiteren Verstößen innerhalb der verlängerten Probezeit erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Es wird empfohlen, innerhalb von zwei Monaten an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
3. Stufe: Bei erneuten schwerwiegenden Verstößen oder zwei weniger schwerwiegenden nach Ablauf der Frist wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Was ist mit einem Aufbauseminar?
Ein Aufbauseminar gehört zu den Probezeitmaßnahmen, die verhängt werden, wenn der Fahranfänger sich einen schwerwiegenden Verstoß der Kategorie A geleistet hat. Darin soll u. a. auf das riskante Fahrverhalten, das zum Verstoß führte, und die künftige Vermeidung desselben eingegangen werden.

Nicht am Aufbauseminar teilgenommen?
Wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird und die Kursteilnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist (normalerweise zwei Monate) nachgewiesen wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie kann erst wieder erteilt werden, wenn die Bescheinigung vorgelegt wird.

Tipp:
Für Personen, die die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar nicht einhalten können, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, ob es sinnvoll ist, vorübergehend auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und später wieder erteilt wird, kann jeder weitere schwerwiegende A-Verstoß (oder zwei kleinere B-Verstöße) zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen. Informieren Sie sich hier über die MPU.