1. Die Bedeutung des Rotlichtverstoßes und seine Folgen
Rotlichtverstoß im Bußgeldverfahren bezeichnet das Überschreiten einer Ampel, nachdem sie auf Rot umgeschaltet hat. Ein solcher Verstoß kann unterschiedliche Folgen haben. In der Regel resultiert ein Rotlichtverstoß in einem Bußgeld und möglicherweise Punkt(en) entsprechend dem aktuell geltenden Punktesystem in Flensburg, aber auch möglicherweise in schweren Fällen in einem einmonatigen Fahrverbot. In sehr schwerwiegenden Fällen kann ein solcher Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Falle eines Unfalls, bei dem Personen verletzt oder sogar getötet werden.
2. Die Definition des Rotlichtverstoßes im rechtlichen Sinne
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt, beispielsweise in den Kreuzungsbereich. Die Haltlinie an der Ampel spielt hierbei eine entscheidende Rolle und ist für die rechtliche Beurteilung, ob ein Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet oder derjenige lediglich verwarnt wird, maßgeblich. Wenn diese überfahren wird, aber das Fahrzeug kurz dahinter zum Stehen gebracht wird, handelt es sich lediglich um einen Haltlinienverstoß, der mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet wird.
Das Überfahren einer roten Ampel wird deutlich teurer. Die Höhe der Geldbuße hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand und ob eine Gefährdung stattgefunden hat. Es wird zwischen einem sogenannten einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß im rechtlichen Sinne unterschieden.
3. Der Unterschied zwischen einem einfachem und einem qualifizierten Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot war. Die bußgeldrechtliche Konsequenz ist, dass ein Bußgeld von 90 Euro festgesetzt und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg eingetragen wird. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und der Verhängung eines 1-monatigen Fahrverbots sanktioniert wird.
4. Die Überwachung von Rotlichtverstößen
Ein Rotlichtverstoß kann sowohl durch die automatische Rotlichtüberwachung mit dem sogenannten stationären Laserscanner Poliscan als Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage als auch durch die gezielte Verkehrskontrolle durch Polizeibeamten aufgenommen werden.
Das Beweismittel, wie der Rotlichtverstoß im Bußgeldverfahren festgestellt worden ist, ist für eine erfolgreiche Verteidigung von entscheidender Bedeutung, weil sich hierdurch jeweils die Überprüfungsmöglichkeiten des anvertrauten Rechtsanwalts unterscheiden. Das Oberlandesgericht Hamm hat beispielsweise in seinem Beschluss vom 24.10.2017 – Aktenzeichen 4 RBs 404/17 – entschieden, dass die reine Schätzung eines zufällig anwesenden (möglicherweise sogar auch erfahrenen in der Verkehrsüberwachung) Polizeibeamten nicht genügt, um zuverlässig zu bestimmen, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt. Wenn ein qualifizierter Rotlichtverstoß durch einen Zeugenbeweis, was bei der Verkehrskontrolle eines Polizeibeamten der Fall ist – ohne technische Hilfsmittel – bewiesen werden soll, so ist eine kritische Würdigung des Beweiswertes der Aussagen des Polizeibeamten geboten.
5. Die rechtlichen Grenzen des Rotlichtverstoßes und weitere Einspruchsmöglichkeiten
Auch wenn dem Grunde nach entweder ein einfacher Rotlichtverstoß oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, hat der Rotlichtverstoß darüber hinaus seine rechtlichen Grenzen.
Nicht jedes Durchfahren einer roten Ampel führt zwangsläufig zu einem Rotlichtverstoß, welcher sanktioniert werden muss. In der Praxis gibt es häufig Situationen, die als „Umfahren“ bezeichnet werden. Dabei ist entscheidend für die rechtliche Bewertung, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt, ob dabei der geschützte (Kreuzungs-)Bereich tangiert wird. Oft fehlen solche Berührungen (oder entsprechende gerichtliche Feststellungen dazu im Urteil).
Ebenso bedeutsam sind Situationen des „Spurwechsels“, bei denen ein Fahrzeug nach dem gestatteten Einfahren in den geschützten Bereich von der freigegebenen Fahrspur auf die Spur rüber wechselt, für die das Rotlicht angezeigt wird. In diesen Umgehungs-Szenarien sind die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend. Hierbei ist die Konsultation eines erfahrenen Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung, damit das Verfahren wegen des vorgeworfenen Rotlichtverstoßes gegen den Betroffenen eingestellt wird.