Das Fahren ohne Fahrerlaubnis

1. Die Bedeutung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und seine Folgen

 Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine strafbare Handlung gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt zum einen dann vor, wenn der Beschuldigte als Fahrer des Tatfahrzeuges nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen oder die ursprünglich rechtmäßig erlangte Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt zum anderen aber auch dann vor, wenn der Beschuldigte grundsätzlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, jedoch trotz eines zum Zeitpunkt der Begehung der Tat vollstreckten Fahrverbots ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt

Die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis können Geldstrafen, Freiheitsstrafen und den Entzug der Fahrerlaubnis umfassen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Strafen je nach Schwere sowie Umständen des konkreten Falles sowie einschließlich früherer Straftaten des Beschuldigten variieren können. Personen, die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt sind, sollten sich dringend rechtlichen Rat einholen, um ihre eigenen Rechte und mögliche Verteidigungsstrategien zu verstehen.

2. Die Rechte des Beschuldigten bei einer Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

 Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, über den konkreten Tatvorwurf wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis informiert zu werden. Dies geschieht durch den Erlass einer schriftlichen Anhörung gegenüber dem Beschuldigten, welche diesem an seine Wohnadresse zugestellt wird.

Der Beschuldigte hat zudem ein Recht auf Verteidigung gegen die Anklage. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, einen Rechtsanwalt frei zu wählen oder einen Pflichtverteidiger sich zuweisen zu lassen. Das Recht auf Verteidigung beinhaltet insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, der Beschuldigte hat ein Anspruch auf sämtliche Vorlage der Beweismittel, welche das Fahren ohne Fahrerlaubnis nachweisen sollen. Hierbei sind insbesondere entsprechende Bilder, wie etwa die Aufnahme von Fahrerfotos bei begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen, von entscheidender Bedeutung.

3. Die Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

 a) Fahren bei Bestehen eines Fahrverbotes

Sehr praxisrelevant ist der Fall, dass der Beschuldigte über das Bestehen eines Fahrverbotes irrt. Der Beschuldigte wurde hierbei im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu einem Fahrverbot verurteilt.

Der Beschuldigte hat seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben und das Fahrverbot ist noch nicht beendet. Der Beschuldigte stellt sich vor, dass das Fahrverbot bereits abgeleistet ist. Hier kann durch einen erfahrenen Rechtsanwalt vorgetragen werden, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ohne diese irrtümliche Vorstellung nicht begangen worden wäre, sodass der Beschuldigte sich gerade nicht bewusst über den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinweggesetzt hat, sodass zumindest das Verfahren nach § 153 a StPO gegen den Beschuldigten einzustellen ist.

b) Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Bestehen von Rechtfertigungsgründen

Auch sogenannte Rechtfertigungsgründe sind für eine erfolgreiche Verteidigung bei einer Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von entscheidender Bedeutung. Hierbei spielen insbesondere Gründe eine Rolle, welche beabsichtigen sollten, zum Zeitpunkt des Antretens der Fahrt Dritte Personen vor einer Gefahr zu schützen oder aufgrund eines Notfalls einer dritten Person Hilfe zu leisten. Zu beachten ist zwar, dass an solche Notsituationen hohe Anforderungen gestellt werden, jedoch führen diese regelmäßig dazu, dass dem Beschuldigten ein geringerer Schuldvorwurf anzulasten ist, als wenn er die Rechtsfolgen der Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ohne einen Rechtsanwalt akzeptieren würde. Beispielsweise kann solch ein Fall vorliegen, wenn der Beschuldigte als Beifahrer mit einer nahen Angehörigen unterwegs ist und diese aufgrund des Vergessens Ihrer Medikamente plötzlich nicht imstande ist, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen. In einer Kurzschlussreaktion fährt der Beschuldigte, obwohl der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis besitzt, damit die nahe Angehörige schnellstmöglich ihre Medikamente einnehmen kann.