1. Überblick
Alkohol- und Drogenverstöße stehen oftmals im Mittelpunkt, wenn Mandanten sich an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt wenden. Drogenverstöße werden üblicherweise durch einen nachträglichen Bluttest bestätigt, welche seit der Änderung der Strafprozessordnung im Jahr 2017 auch von Polizeibeamten ohne Richtervorbehalt angeordnet werden können.
2. Drogenverstöße im Straßenverkehr
Bei Drogenverstößen ist es wichtig, dass die örtliche Fahrerlaubnisbehörde eingreift und die Fahrerlaubnis des Mandanten entziehen kann. Da in der Regel zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden muss, ist es auch ratsam, sich darauf vorzubereiten, z. B. durch entsprechende Vorbereitungskurse. Ärztliche Nachweise zu Leber- und Blutwerten können ebenfalls helfen, um zu zeigen, dass keine körperlichen Schäden oder Drogensucht vorliegen.
In solchen Fällen ist es unerlässlich, alle Schriftstücke einzureichen und eine Stellungnahme zur beruflichen und privaten Situation sowie zum Konsumverhalten abzugeben. Es ist anzunehmen, dass die Fahrerlaubnisbehörde entweder den Führerschein sofort entziehen oder dem Mandanten zumindest eine Anhörung gewähren möchte. In solchen Situationen muss rechtlich argumentiert werden, warum vorliegend ausnahmsweise ein Fahrerlaubnisentzug nicht notwendig ist oder dass der Mandant bereits Abstinenznachweise erbringt und bereit ist, eine MPU zu absolvieren. Bei einem Versuch, den Führerschein sofort zu entziehen, muss dem Betroffenen zumindest die Möglichkeit gegeben werden, seine Fahrtauglichkeit durch Vorlage einer positiven MPU nachzuweisen. Vor der MPU muss in der Regel eine ca. 6-monatige Abstinenz nachgewiesen werden, daher ist ein sofortiger Beginn nach dem Verstoß entscheidend, um eine Chance auf den Erhalt der Fahrerlaubnis zu haben.
3. Alkoholverstöße im Straßenverkehr
Im Falle von Alkoholverstößen ist die Situation weniger einschneidend, da der Alkoholkonsum im Allgemeinen sozial akzeptiert wird. Die relevante Grenze für Ordnungswidrigkeiten liegt bei einem Wert von 0,25 mg/l oder 0,5 ‰ oder 0,0 mg/l bzw. ‰ für Mandanten in der Probezeit oder unter 21 Jahren.
Die Strafe richtet sich hierbei aufbauend nach möglichen Vorstrafen:
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Verstoß: 500 € Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte
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Verstoß: 1.000 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte
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Verstoß: 1.500 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte
Bei Alkoholverstößen wird eine Intervention der Führerscheinbehörde im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts frühestens bei wiederholten Verstößen erwartet, in der Regel in Fällen auf der dritten Stufe. Auch in diesem Falle ist ein Eingriff der Behörde selten.
4. Die rechtliche Überprüfung
Bei Gerichtsverfahren werden spezielle Alkoholmessgeräte verwendet, die korrekt kalibriert sein und ordnungsgemäß verwendet werden müssen, da Fehler dazu führen können, dass die Messungen ungültig sind.
Insbesondere kann die sogenannte Fahruntüchtigkeit nur bei Feststellung konkreter Ausfallerscheinungen angenommen werden. Beispielsweise genügt allein der Besitz von Haschisch während der Fahrt nicht für die Annahme einer charakterlichen Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges.
Für eine erfolgreiche Verteidigung ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass der erfahrene Verkehrsrechtsanwalt auf die konkreten Feststellungen und Indizien achtet und Auslassungen während des Ermittlungsverfahrens aktiv bemängelt.
Zwar sprechen Alkoholisierung und der Konsum weiterer Suchtstoffe dem Grunde nach gegen den Beschuldigten, aber bei sonst fehlenden Umständen und auch unauffälliger Untersuchung können sich eben die notwendigen Zweifel an der zu erwartenden Verurteilung ergeben. Hier ist dann der erfahrene Verkehrsrechtsanwalt gefragt und gefordert.